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Ausbildung





A1

 

 

Leichtkrafträder ab 50 ccm bis maximal 125 ccm, maximal 11 kW, für Fahrer unter 18 Jahren: Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Mindestalter: 16 Jahre

 

A 18

 


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung
Mindestalter: 18 Jahre


A 25

 


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt auch erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Die Voraussetzungen dafür sind die Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre



 

B






Kfz bis 3,5 t mit Anhänger bis maximal 750 kg, höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zG maximal 3,5 t, wobei zG des Anhänger die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf
Mindestalter: 18 Jahre



 

BF 17

 

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren möglich

 

BE



 

Kfz bis 3,5 t mit Anhänger mit mehr als 750 kg, höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination die nicht unter Klasse B fallen
Mindestalter: 18 Jahre